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Luxemburg

Feiertage Luxemburg

Entdecken Sie die bevorstehenden Feiertage für Luxemburg und planen Sie, Ihre Freizeit optimal zu nutzen.

Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf den normalen freien Tag eines Arbeitnehmers fällt, steht diesem Arbeitnehmer zum Ausgleich ein anderer bezahlter freier Tag zu, der innerhalb von drei Monaten genommen werden muss. Mit Erlaubnis des Arbeitgebers ist es abhängig Beschäftigten in Luxemburg möglich einen lokalen oder geschäftlichen Feiertag anstelle eines gesetzlichen Feiertags zu feiern. Das Gesetz sieht lediglich vor, dass jedem Arbeitnehmer 10 bezahlte Feiertage im Jahr zustehen.

Arbeitnehmern, insbesondere Beschäftigten im Finanz- und Bankenbereich, kann ein zusätzlicher freier Tag zustehen, wenn die Bank geschlossen bleibt, wie beispielsweise Karfreitag. Diese zusätzlichen freien Tage sind normalerweise im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen geregelt.

Nach dem Arbeitsrecht haben Angestellte im Bankensektor Anspruch auf einen Ersatzfeiertag, wenn ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende fällt. Manche Banken offerieren eine Gehaltsprämie, die dann im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Wenn ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten muss, muss vom Arbeitgeber zum Ausgleich eine zusätzliche Prämie gezahlt werden. Die Höhe dieser Prämie variiert, je nach dem Wochentag, an dem der Arbeitnehmer arbeiten muss und der regulär bestehenden Arbeitszeit. Fällt der gesetzliche Feiertag auf einen normalen Wochentag, haben Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten müssen, Anspruch auf ihr normales Entgelt plus 100 Prozent Prämie für jede Arbeitsstunde und einen zusätzlichen freien Tag. Gehaltsprämien, die für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen gezahlt werden, sind steuerfrei.

Wenn die Arbeitsstunden an einem gesetzlichen Feiertag gleichzeitig Überstunden sind, haben Arbeitnehmer einen gesonderten Anspruch auf 40 Prozent Ausgleichsprämie oder Extrafreizeit, die mit 1,5 Stunden für jede Überstunde berechnet wird. Wenn der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt, haben Arbeitnehmer, die arbeiten müssen, einen Anspruch auf zusätzliche 70 Prozent Prämie für die Sonntagsarbeit und einen zusätzlichen freien Tag.

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